Gebührenübersicht, gültig ab 01.01.2022
Die amtlichen Gebühren sind bei alle Prüfungsausschüssen gleich. Sie sind vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Besonderer Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) erlassen worden. Die Nebenkosten sind jetzt in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen nicht mehr gesondert erhoben. Der tatsächlichen Prüfungsumfang- und aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurde angepasst und in konkreten Gebührentatbestände und als Ergänzungsprüfungen eingeführt. Neu ist ein Gebührentatbestand für das Nichterscheinen am Prüfungstag. Die Gebühr beträgt 25,00 €.
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:
Summe: Binnen Theorie und Praxis Motor (an einem Tag) | 127,79 € |
Summe: Binnen Motor + Segel in Theorie und Praxis (an einem Tag) | 170,38 € |
Summe: Binnen nur unter Segel ab 14 Jahre | 124,85 € |
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) | 23,83 € |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
Zulassung | 23,38 € |
Theorie See | 47,56 € |
Praxis See | 47,62 € |
Erteilung der Fahrerlaubnis | 26,83 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 145,39 € |
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) | 23,83 € |
Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen AM und See als Kombi-Prüfung:
Zulassung | 23,38 € |
Theorie See | 47,56 € |
Theorie Binnen, Antriebsmaschine (ohne Segeln) | 30,23 € |
Praxis See | 47,62 € |
Erteilung der Fahrerlaubnis | 26,83 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 175,62 € |
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) | 23,83 € |
SBF Binnen Teilprüfungen bei vorhandenem SBF See:
Zulassung | 23,38 € |
Binnen Theorie, nur Antriebsmaschine ohne Segeln | 30,23 € |
Erteilung der Fahrerlaubnis | 26,83 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 80,44 € |
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) | 23,83 € |
Bei Wiederholungen einzelner Teile bezahlt man nur diese.
Die Zulassung und Erteilung muss nur einmal bezahlt werden.
Die kompletten Prüfungsunterlagen mit Prüfungsgebühr müssen 7 Tage vor der Prüfung bei uns eingegangen und die Prüfungsgebühr auf unserem Konto gutgeschrieben worden sein.
Ansonsten können Sie von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt ihren Namen, Geburtsdatum und Prüfungsort/Prüfungsdatum an.
Ansonsten kann die Gebühr nicht zugeordnet werden und Sie müssen am Prüfungstag evtl., bis zur Klärung, die Gebühr nochmal bezahlen.
Die Prüfungsgebühr setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Zulassung zur Prüfung | 23,38 € |
Theorie SBF Binnen AM (nur mit Antriebsmaschine) | 37,29 € |
Theorie SBF Binnen AM Erg. (nur mit Antriebsmaschine, als Ergänzungsprüfung) | 30,23 € |
Theorie SBF Binnen S (nur unter Segel) | 34,35 € |
Theorie SBF Binnen S Erg.(nur unter Segel, als Ergänzungsprüfung) | 22,90 € |
Theorie SBF See | 47,56 € |
Praxis SBF Binnen S Ergänzungsprüfung | 19,69 € |
Praxis SBF Binnen AM oder Segel | 40,29 € |
Praxis SBF Binnen unter Segel als Ergänzung am selben Tag | 19,96 € |
Praxis SBF See | 47,62 € |
Erteilung der Fahrerlaubnis | 26,83 € |
Vorläufige Fahrerlaubnis | 23,83 € |
Funkprüfungen, Fachkundenachweis / Sachkundenachweis & Sportküstenschifferschein
Binnenschifffahrtsfunk (UBI):
Zulassung | 15,89 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 70,03 € |
Erteilung Sprechfunkzeugnis | 22,79 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 108,71 € |
Teilprüfung eines Prüfungsteiles | 45,64 € |
Einzuhaltende Fristen
Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Gebühren Short Range Certificate (SRC):
Zulassung | 18,73 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 83,19 € |
Erteilung Funkbetriebszeugnis | 25,96 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 127,88 € |
Wiederholung Theorie | 37,02 € |
Wiederholung Praxis | 46,17 € |
Wiederholung Theorie und Praxis | 83,19 € |
Einzuhaltende Fristen
Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Gebühren Long Range Certificate (LRC):
LRC, wenn SRC noch nicht vorhanden ist: | |
Zulassung | 18,73 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 138,57 € |
Erteilung Funkbetriebszeugnis | 30,18 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 187,48 € |
Wiederholung Theorie | 47,19 € |
Wiederholung Praxis | 91,38 € |
LRC, wenn SRC vorhanden ist: | |
Zulassung | 18,73 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 89,72 € |
Erteilung Funkbetriebszeugnis | 30,18 € |
Summe (Gesamtprüfung): | 138,63 € |
Wiederholung Theorie | 28,89 € |
Wiederholung Praxis | 60,83 € |
Fachkundenachweis (FKN):
Abnahme der Prüfung, inkl. Erteilung: | 28,89 € |
Wiederholung | 28,89 € |
Sportküstenschifferschein (SKS):
Zulassung | 22,26 € |
Theorie Fragebogen und Kartenaufgabe an einem Tag | 84,86 € |
Theorie Fragebogen oder Kartenaufgabe an einem Tag | 53,45 € |
Praxis | 113,42 € |
Erteilung | 27,04 € |
Summe (Gesamtprüfung), wenn die Theorie an einem Tag stattfindet: | 244,58 € |
Summe (Gesamtprüfung), wenn die Theorie an zwei Tagen stattfindet | 269,62 € |
Einzuhaltende Fristen
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
Die Prüfungsunterlagen müssen bei Funkprüfungen (LRC,SRC und UBI), Fachkunde und SKS mindestens 14 Tage vor der Prüfung bei uns sein und die Gebühr auf unserem Konto eingegangen sein.