Neue Gebührenordnung (SBF & Funk) ab dem 01.01.2022

Gebührenübersicht, gültig ab 01.01.2022

Grundsätzliches zu den Gebühren
Die amtlichen Gebühren sind bei alle Prüfungsausschüssen gleich. Sie sind vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Besonderer Gebührenverordnung (BMVI-WS-BGebV) erlassen worden. Die Nebenkosten sind jetzt in den jeweiligen Gebühren enthalten und werden mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen nicht mehr gesondert erhoben. Der tatsächlichen Prüfungsumfang- und aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurde angepasst und in konkreten Gebührentatbestände und als Ergänzungsprüfungen eingeführt. Neu ist ein Gebührentatbestand für das Nichterscheinen am Prüfungstag. Die Gebühr beträgt 25,00 €.


Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:

Summe: Binnen Theorie und Praxis Motor (an einem Tag) 127,79 €
Summe: Binnen Motor + Segel in Theorie und Praxis (an einem Tag) 170,38 €
Summe: Binnen nur unter Segel ab 14 Jahre 124,85 €
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) 23,83 €

 

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

Zulassung 23,38 €
Theorie See 47,56 €
Praxis See 47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 €
Summe (Gesamtprüfung): 145,39 
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) 23,83 €

 

Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen AM und See als Kombi-Prüfung:

Zulassung 23,38 €
Theorie See 47,56 €
Theorie Binnen, Antriebsmaschine (ohne Segeln) 30,23 €
Praxis See 47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 €
Summe (Gesamtprüfung): 175,62 €
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich) 23,83 €

 

SBF Binnen Teilprüfungen bei vorhandenem SBF See:

Zulassung 23,38 €
Binnen Theorie, nur Antriebsmaschine ohne Segeln 30,23 €
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 €
Summe (Gesamtprüfung): 80,44 €
Optional: vorläufige Fahrerlaubnis (zusätzlich)  23,83 €

 

Bei Wiederholungen einzelner Teile bezahlt man nur diese.

Die Zulassung und Erteilung muss nur einmal bezahlt werden.

Die kompletten Prüfungsunterlagen mit Prüfungsgebühr müssen 7 Tage vor der Prüfung bei uns eingegangen und die Prüfungsgebühr auf unserem Konto gutgeschrieben worden sein.

Ansonsten können Sie von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt ihren Namen, Geburtsdatum und Prüfungsort/Prüfungsdatum an.
Ansonsten kann die Gebühr nicht zugeordnet werden und Sie müssen am Prüfungstag evtl., bis zur Klärung, die Gebühr nochmal bezahlen.

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

Zulassung zur Prüfung 23,38 €
Theorie SBF Binnen AM (nur mit Antriebsmaschine) 37,29 €
Theorie SBF Binnen AM Erg. (nur mit Antriebsmaschine, als Ergänzungsprüfung) 30,23 €
Theorie SBF Binnen S (nur unter Segel) 34,35 €
Theorie SBF Binnen S Erg.(nur unter Segel, als Ergänzungsprüfung) 22,90 €
Theorie SBF See 47,56 €
Praxis SBF Binnen S Ergänzungsprüfung 19,69 €
Praxis SBF Binnen AM oder Segel 40,29 €
Praxis SBF Binnen unter Segel als Ergänzung am selben Tag 19,96 €
Praxis SBF See 47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 €
Vorläufige Fahrerlaubnis 23,83 €

 

Funkprüfungen, Fachkundenachweis / Sachkundenachweis & Sportküstenschifferschein

 

Binnenschifffahrtsfunk (UBI):

Zulassung 15,89 €
Prüfung Theorie und Praxis 70,03 €
Erteilung Sprechfunkzeugnis 22,79 €
Summe (Gesamtprüfung): 108,71 €
Teilprüfung eines Prüfungsteiles 45,64 €

Einzuhaltende Fristen
Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.


 

Gebühren Short Range Certificate (SRC):

Zulassung 18,73 €
Prüfung Theorie und Praxis 83,19 €
Erteilung Funkbetriebszeugnis 25,96 €
Summe (Gesamtprüfung): 127,88 €
Wiederholung Theorie 37,02 €
Wiederholung Praxis 46,17 €
Wiederholung Theorie und Praxis 83,19 €

Einzuhaltende Fristen
Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.


 

Gebühren Long Range Certificate (LRC):

LRC, wenn SRC noch nicht vorhanden ist:
Zulassung 18,73 €
Prüfung Theorie und Praxis 138,57 €
Erteilung Funkbetriebszeugnis 30,18 €
Summe (Gesamtprüfung): 187,48 €
Wiederholung Theorie 47,19 €
Wiederholung Praxis 91,38 €
LRC, wenn SRC vorhanden ist:
Zulassung 18,73 €
Prüfung Theorie und Praxis 89,72 €
Erteilung Funkbetriebszeugnis 30,18 €
Summe (Gesamtprüfung): 138,63 €
Wiederholung Theorie 28,89 €
Wiederholung Praxis 60,83 €

 

Fachkundenachweis (FKN):

Abnahme der Prüfung, inkl. Erteilung: 28,89 €
Wiederholung 28,89 €

 

Sportküstenschifferschein (SKS):

Zulassung 22,26 €
Theorie Fragebogen und Kartenaufgabe an einem Tag 84,86 €
Theorie Fragebogen oder Kartenaufgabe an einem Tag 53,45 €
Praxis 113,42 €
Erteilung 27,04 €
Summe (Gesamtprüfung), wenn die Theorie an einem Tag stattfindet: 244,58 €
Summe (Gesamtprüfung), wenn die Theorie an zwei Tagen stattfindet 269,62 €

Einzuhaltende Fristen
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.


Die Prüfungsunterlagen müssen bei Funkprüfungen (LRC,SRC und UBI), Fachkunde und SKS mindestens 14 Tage vor der Prüfung bei uns sein und die Gebühr auf unserem Konto eingegangen sein.