Ausbildungsbedingungen

 

  • Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem bezeichneten Ausbildungskurs teilzunehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsbedingungen für ihren Lehrgang dem Angebot bzw. dem Schriftverkehr zu entnehmen sind. 
  • Bei entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ist in Abstimmung mit der Wassersportschule die Anmeldung übertragbar.
    Diese bedarf jedoch der Schriftform. Hierbei kann  eine Bearbeitungsgebühr pro Kursteilnehmer erhoben werden.
  • Bei Rücktritt eines Teilnehmers vor Lehrgangsbeginn verfällt die Anzahlung.
  • Kursteilnehmer die nicht in der Lage sind mindestens 15 Minuten mit Kleidung in tiefem Wasser zu schwimmen, zeigen dies vor Beginn einer praktischen Ausbildung (auf dem Wasser) bitte dem Dozenten an und tragen während der gesamten Ausbildung jederzeit eine Rettungsweste. Grundsätzlich empfehlen wir das Tragen einer Rettungsweste jedem Kursteilnehmer. Ohnmachtssichere Rettungswesten stehen während der Lehrgangsdauer kostenfrei zur Verfügung.  Darüber hinaus steht es dem Ausbilder in seiner Funktion als Schiffsführer/Sportbootführer jederzeit frei das Anlegen von Rettungswesten oder auch weiterer Sicherheitsausrüstung über diese Bedingungen hinaus anzuordnen. 
  • Die Wassersportschule ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Ausbildung durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt (z.B. Wetterlage, technischen Mängel, plötzliche Krankheit des Dozenten o. Ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  • Wir behalten uns vor während der Lehrgänge Foto- & Filmaufnahmen zu machen und für Werbezwecke zu veröffentlichen. Reine Tonaufnahmen sind weder von Teilnehmern noch von uns gestattet. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Davon ausgenommen sind alle Aufnahmen an den Schulungsorten die keine Unterrichtsabläufe aufzeigen und wo alle abgebildeten Personen der Aufnahme zuvor zugestimmt haben. Alle Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass sie evtl. aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen, sofern sie nicht zuvor schriftlich widersprochen haben.
  • Für Lehrgänge / Kurses /Trainings / Vorträge  in denen wir auf eine Mindestteilnehmerzahl verweisen (gilt nicht für das groß unser Schulungsangebotes) gilt, dass bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Wassersportschule berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhalten die Lehrgangsteilnehmer bereits geleistete Anzahlungen zurück. (Die meisten unserer regulären Kurse haben jedoch keine Mindestteilnehmerzahl – Weitere Informationen zu unserem Lehrgangsangebot finden Sie hier: www.sportbootfuehrerschein-mueritz.de/lehrgaenge)