Der Prüfungserfolg lässt sich, trotz verschwindend geringer Durchfallquote, selbstverständlich nicht garantieren. Auch wenn wir es gerne würden!
Sollte es dennoch jemand machen, denn können wir Ihnen garantieren, dass etwas nicht stimmt.
Sollten Sie anders als zu erwarten einen Prüfungsteil oder die Gesamtprüfung zum Bootsführerschein nicht bestehen,
denn können sie den Lehrgang kostenlos wiederholen.
Eine persönliche Anmerkung:
“Im Normalfall hat jeder Interesse an ihrem Prüfungserfolg, auch eine Prüfungskommission und ihre Prüfer. Selbst ein Prüfer dem der Erfolg der Prüflinge egal ist, hat kein automatisches Interesse daran, dass Sie durchfallen. Im schlimmsten Fall haben Sie kein ernsthaftes Interesse an ihrem Erfolg.”
Bedingungen für eine kostenfreie Nachschulung:
- Die Lehrgangskosten wurden vollständig bezahlt
- Der Kursteilnehmer hat vollständig am Lehrgang teilgenommen
- Bei Betrug oder anderweitigen Manipulationen erlischt das Recht auf Nachschulung
- Auch für einzelne Prüfungsteile gültig (Nachschulung der benötigten Praxis und / oder der Theorie)
- Die Prüfungsgebühr hat mit der kostenlosen Nachschulung nichts zu tun
- Die Nachschulung muss innerhalb eines Jahres nach Kursteilnahme stattfinden
- Das Angebot gilt nur bei Buchung eines Standardlehrgangs zum amtlichen Sportbootführerschein Binnen und / oder See, UBI und / oder SRC zu einem vorher festgelegtem Termin mit anschließender Prüfung.