Sportbootführerschein-Binnen

Der Sportbootführerschein-Binnen oder auch kurz SBF-Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Motorbooten oder Segelbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen, die der nichtgewerblichen Freizeitnutzung dienen. Neben dem Sportbootführerschein-Binnen existiert auch der Sportbootführerschein-See. Er ist notwendig, um an der Küste (auf Seeschifffahrtsstraßen) ein führerscheinpflichtiges Sportboot fahren zu dürfen. Im folgenden sollen die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für den Sportbootführerschein-Binnen erläutert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Der Geltungsbereich vom Bootsführerschein Binnen bezieht sich auf Fahrzeuge unter 20 Metern Länge, die auf den Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind. Werden sie mit Verbrennungsmotoren betrieben, gilt außerdem eine Nutzlast von mehr als 15 PS, bei Elektromotoren von mehr als 10,2 PS.
In Berlin und Brandenburg ist der SBF-Binnen auf vielen Fällen Wasserstraßen auch für Segelboote erforderlich. Der Sportbootführerschein ist international gültig. Die Grundlage bildet die Resolution Nr. 40, der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission Europas in der UN.

Sportbootführerschein Geltungsbereiche und Antriebsarten

Der SBF-Binnen kann für ein Motorboot oder ein Segelboot erworben werden. Das Gleiche gilt auch für den Sportbootführerschein-See. Er umfasst die Fahrzeuge, die auf den Seeschifffahrtsstraßen im Bereich von bis zu 3 Seemeilen unterwegs sind. Für gewerblich genutzte Sportboote, die sich in einem Abstand von maximal 300 Metern vom Ufer bewegen, kann unter Umständen eine Einzelfallgenehmigung erteilt werden.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für den Erwerb des Sportbootführerscheins beträgt 14 Jahre. Handelt es sich um Motorboote, liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Zusammen mit dem Antrag auf Zulassung muss ein Passbild sowie ein Zeugnis über die medizinische Tauglichkeit eingereicht werden. Die medizinische Tauglichkeit ist gegeben, wenn ein ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen vorhanden ist. Dies kann auch durch geeignete Seh- oder Hörhilfen erreicht werden. Außerdem ist ein KFZ-Führerschein oder ein Führungszeugnis notwendig. Dies entfällt, wenn es sich bei dem Antragsteller oder der Antragstellerin um eine minderjährige Person handelt.

Prüfung

Die Prüfung zur Erteilung des Sportbootführerscheines umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. In der theoretischen Prüfung müssen Kenntnisse über

– Verkehrsrecht
– Schiffsführung
– Umweltrecht
– Schiffstechnik
– Wetter sowie
– die Regelungen für Segel- und Antriebsmaschinen

nachgewiesen werden.

Beim Sportbootführerschein-Binnen umfasst dies unter anderem Signale, Gebote, Verbote, Ausweichregeln, Verhalten, Sichtzeichnen und die Schleusendurchfahrt.
Beim Sportbootführerschein-See müssen Kenntnisse über die Navigation, die Seeschifffahrtstraßen-Ordnung, Gebote, nautische Veröffentlichungen, Signale, Verbote, Ausweichregeln, Lichterführung sowie die Kollissionsverhinderung nachgewiesen werden.

Der praktische Prüfungsteil umfasst diverse Pflichtmanöver, sonstige Manöver und Knoten. Es wird hier klar zwischen dem Segelboot und dem Motorboot unterschieden.
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Maßgebend ist der Termin, an dem die theoretische Prüfung bestanden wurde. Insgesamt stehen zwei Versuche zur Verfügung.

 

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Wöchentlich findet die Ausbildung zum SBF-Binnen statt. Alle zwei Wochen bilden wir zum SBF See aus und freuen uns auf Ihre Anmeldung. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weiter gehende Informationen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.