Neue Regelungen auf dem Rhein. Unter anderem entfällt die 15 Meter-Beschränkung ab dem 01.04.2023

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat mit Beschluss vom 08.11.2022 die Angleichung der Führerscheinfreiheit und der Längenbegrezung für Sportboote angestoßen. Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung in nationales Recht begonnen. Paragraph 5 Abs. 1 Nr. und Abs. 6 der Sportbootführerscheinverordnung werden aufgehoben. Ab April gilt auch auf dem Rhein erst ab mehr als 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor) eine Führerscheinpflicht. Des Weiteren entfällt der § 1 Nr. 1 der Sportbootführerscheinverordnung. Die Rheinschiffspersonalverordnung und die Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung wurden ebenfalls angepasst. Ab dem 01.04.2023 wird der Sportbootführerschein auch für Sportboote mit weniger als 20 M Länge auf dem Rhein gelten. Die bisherige 15 M Grenze entfällt.

Quelle: https://www.ccr-zkr.org/files/documents/cpresse/cp20221128de.pdf

 

Hinweis: Als Ausbildungsstätte erwarten wir die zeitnahe Überarbeitung der Prüfungsfragen des Sportbootführerscheins.